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R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Vereinbarungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende Einkauf- und Geschäftsbedingungen der Kunden sind für die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese sind als verbindlich gekennzeichnet.

  2. Maßgeblich für die Vertragsbeziehung ist der schriftlich geschlossene Vertrag. Ergänzungen und Änderungen getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. An Daten, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen, Konstruktionsvorlagen und ähnlichen Unterlagen, die dem Angebot beigefügt waren, bleibt das Eigentumsurheberund sonstiger Schutzrechte zu Gunsten der Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH bestehen. Diese Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

  4. Sofern der Vertragspartner vor Lieferung den Rücktritt vom Vertrag erklärt, so ist dieser dazu verpflichtet, der Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH alle bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten, insbesondere Bearbeitungskosten für die Betreuung des Auftrages, Kosten bereits bearbeiteter Ware, Planungskosten, etc.

3. Lieferung

  1. Lieferungen erfolgen ab Werk.
    Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart oder bestätigt worden sind. Lieferverzögerungen, die der Vertragspartner zu vertreten hat oder die auf Änderungswünschen des Vertragspartners beruhen, gehen zu dessen Lasten.

  2. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse, die die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist im angemessenen Umfang.

    Sofern die Leistung hierdurch unmöglich wird, ist die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und wird von ihrer Lieferverpflichtung frei.

    Die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung. Der Kaufpreis ist mit Eingang der Rechnung beim Vertragspartner zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.

  2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche, ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Kommt der Vertragspartner mit einer Rechnung in Zahlungsverzug, ist die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH berechtigt, Vorauskasse bis zur Höhe des Kaufpreises zu verlangen.

    Für die Folgen des Zahlungsverzuges gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.

5. Gefahrenübergang

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ingolstadt, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Die Versandart und die Verpackung stehen im pflichtgemäßen Ermessen der Vollnhals GmbH. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Fracht an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Dritter auf den Vertragspartner über.

Die Sendung wird von der Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten versichert.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
    Dieser besteht bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen zum Vertragspartner.

  2. Der Vertragspartner darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen und Beschlagnahmen oder sonstige Verfügungen durch Dritte sind unverzüglich anzuzeigen.

  3. Der Vertragspartner erwirbt durch Be- und Verarbeitung der Ware kein Eigentum an einer neuen Sache. Die be- und verarbeitete Ware ist ebenfalls vom Eigentumsvorbehalt der Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH umfasst.

  4. Forderungen aus der Weiterveräußerung der mit dem Eigentumsvorbehalt belegten Ware werden bereits jetzt an die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH Miteigentumsanteile hat, wird die Forderung im Umfang des Miteigentumsanteils abgetreten.

7. Gewährleistung/Haftung

  1. Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Mängelrügen wegen offensichtlicher oder bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbarer Mängel hat der Vertragspartner spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen der Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH ist der beanstandete Gegenstand zurückzusenden.

    Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme, natürliche Abnutzung, nicht ordnungsgemäße Wartung oder äußere Einflüsse zu dem Mangel geführt haben, die nicht von der Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH zu vertreten sind.

    Sofern der Vertragspartner oder ein Dritter Veränderungen an der Ware ohne Genehmigung durch die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH vornehmen, entfallen weitere Gewährleistungsansprüche.

  2. Die Haftung auf Schadensersatz ist auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt, sofern es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Eintritt bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätte vorausgesehen werden müssen.

    Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    In übrigen Fällen ist die Haftung maximal auf die Auftragssumme je Schadensfall beschränkt.

8. Schutzrechte

Sofern Waren nach individuellen Vorgaben des Vertragspartners gefertigt werden, ist der Vertragspartner dafür verantwortlich, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner stellt die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH von der Inanspruchnahme durch Dritte frei. Sofern ein Dritter sich auf ein ihm zustehendes Schutzrecht bezüglich der vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Daten berufen kann, ist die Firma R. Vollnhals Werkzeugbau GmbH dazu berechtigt, die Herstellung und Lieferung der Ware einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.

9. Schlussbestimmungen

Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist Ingolstadt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich die weggefallene Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.